Muss ich KI-Inhalte kennzeichnen?
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Kurzantwort
Nur in bestimmten Fällen: Nach Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung muss offenlegen, wer beruflich Deepfakes verbreitet oder KI-Texte veröffentlicht, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen und von niemandem redaktionell verantwortet werden. Daneben gilt für alle KI-Inhalte eine unsichtbare Pflicht der Anbieter: Generatoren müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren (Artikel 50 Absatz 2), seit dem 2. August 2026, bei bereits zuvor angebotenen Systemen bis zum 2. Dezember 2026.
Amtliche Quellen: KI-Verordnung, Artikel 50 · Verordnung (EU) 2026/1744, Artikel 111 Absatz 4
Wer was tun muss
| Sie sind | Was Artikel 50 verlangt | Ab |
|---|---|---|
| Anbieter eines KI-Generators für Bilder, Videos, Audio oder Text | Ausgaben maschinenlesbar markieren, sodass sie als künstlich erzeugt erkennbar sind (Absatz 2); bei Systemen, die mit Menschen interagieren, auf die KI hinweisen (Absatz 1) | 2. August 2026; bereits zuvor in Verkehr gebrachte Generatoren: Markierung bis 2. Dezember 2026 |
| Unternehmen, Agentur, Freelancer oder Creator, der KI beruflich nutzt (Betreiber) | Deepfakes offenlegen; KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse offenlegen, außer bei menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung (Absatz 4); Betroffene über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren (Absatz 3) | 2. August 2026 |
| Privatperson, ausschließlich persönlich und nicht beruflich | Keine Pflicht aus der KI-Verordnung (Artikel 2 Absatz 10); der Anbieter des Werkzeugs muss die Ausgabe trotzdem markieren | — |
| Jeder, für Inhalte aus der Zeit vor dem 2. August 2026 | Keine rückwirkende Kennzeichnung; die Kommission regt sie an, wo es möglich ist | — |
„Beruflich“ reicht weit. Die Leitlinien der Kommission sehen jede Tätigkeit als beruflich an, mit der jemand regelmäßig einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt oder die zu einer gewerblichen, handwerklichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit gehört. Als persönliche Nutzung nennen sie etwa Deepfakes von Mitgliedern des eigenen Haushalts, Hausaufgaben mit KI oder Deepfakes, die jemand privat in sozialen Netzwerken teilt; wer mit seinem Kanal regelmäßig Geld verdient, ist dagegen Betreiber.
Braucht Ihr Inhalt einen sichtbaren Hinweis? Drei Fragen
- Nutzen Sie das KI-Werkzeug beruflich? Bei ausschließlich privater Nutzung gilt die KI-Verordnung für Sie nicht; die Regeln der Plattform gelten trotzdem.
- Ist es ein Bild, Ton oder Video, das wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlicherweise als echt erscheinen würde? Dann ist es ein Deepfake (Artikel 3 Nummer 60) und muss offengelegt werden. Gleiches gilt für einen Text, der die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren soll, wenn ihn niemand redaktionell geprüft und verantwortet hat.
- Ist der Deepfake Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werks? Dann genügt ein Hinweis in geeigneter Weise, der die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.
Der Hinweis muss „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise“ erfolgen und barrierefrei sein (Artikel 50 Absatz 5). Auf die unsichtbare Markierung des Anbieters können Sie sich dabei nicht verlassen: Nach den Leitlinien der Kommission muss die Offenlegung ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar sein, also sichtbar oder hörbar.
Nach Art des Inhalts
| Inhalt | Offenlegung nötig (Beispiele) | Meist nicht nötig (Beispiele) | Leitfaden |
|---|---|---|---|
| Bilder | Ein manipuliertes Bild zweier echter Fußballspieler vor einem stadionähnlichen Gebäude; ein Produktbild, das das Produkt besser aussehen lässt, als es ist | Eine Sphinx, die über den Eiffelturm fliegt; Farbkorrektur | KI-Bilder |
| Videos | Ein realistischer Avatar des Firmenchefs, der dem Team gratuliert; eine KI-Rede einer Person, die einem Politiker ähnelt | Mäuse, die sich in einem Werbespot um Käse streiten; KI-Hintergründe hinter echten Schauspielern | KI-Videos |
| Stimmen und Audio | Eine geklonte Stimme der bekannten Moderatoren eines Podcasts, die über Nachrichten sprechen | Stimmen für erkennbar fiktive Figuren in Hörbüchern oder Spielen; Rauschunterdrückung | — |
| Musik | KI-Musik, die dem Stil bestehender Künstler ähnelt (Deepfake in einem künstlerischen Werk: vereinfachter Hinweis) | — | KI-Musik |
| Texte | KI-Artikel zur EU-Politik, ohne jede menschliche Prüfung veröffentlicht | Ein Zeitungsartikel, den die Chefredaktion geprüft hat; interne Dokumente | KI-Texte |
| Avatare und Deepfakes | Ein realistischer synthetischer Influencer, der ein gesponsertes Produkt testet | KI-Spielwelten wie erfundene Wälder und Burgen | Deepfakes und Avatare |
Plattformen verlangen mehr
Plattformregeln gelten neben dem Gesetz und gehen oft weiter. YouTube verlangt einen Hinweis bei realistischen KI-Inhalten oder wesentlich veränderten Inhalten und bei KI-Musik, die im Mittelpunkt eines Videos steht. TikTok verlangt eine Kennzeichnung für KI-generierte oder stark bearbeitete Inhalte, die realistisch wirkende Szenen oder Personen zeigen. Meta verlangt das eigene Offenlegungswerkzeug für Beiträge mit fotorealistischem Video oder realistisch klingendem Audio, das digital erstellt oder verändert wurde.
So kennzeichnen Sie in der Praxis
- Den Hinweis auf dem Inhalt selbst anbringen, sichtbar oder bei Audio hörbar, und zwar beim ersten Kontakt, nicht nur in den Nutzungsbedingungen.
- Das freiwillige EU-Symbol verwenden oder einen gleichwertigen Hinweis; der Praxisleitfaden nennt für visuelle Inhalte ein Icon mit dem Kürzel „AI“, für reines Audio einen kurzen hörbaren Hinweis zu Beginn.
- Die maschinenlesbaren Markierungen des Werkzeugs erhalten; Neu-Exporte und Screenshots können Metadaten entfernen.
- Beim Hochladen die KI-Einstellung der Plattform setzen (YouTube, TikTok, Meta).
- Kurz festhalten, welche Inhalte mit KI erstellt oder verändert wurden und wie sie gekennzeichnet sind.
Fragen
- Ich poste KI-Bilder auf meinem privaten Konto. Muss ich sie kennzeichnen?
- Nach der KI-Verordnung nicht, solange die Nutzung ausschließlich persönlich und nicht beruflich ist (Artikel 2 Absatz 10). Verdienen Sie mit dem Konto regelmäßig Geld, behandeln die Leitlinien der Kommission das als berufliche Nutzung. Die Regeln der Plattform können trotzdem einen Hinweis verlangen.
- Reicht ein C2PA-Eintrag oder ein unsichtbares Wasserzeichen als Kennzeichnung?
- Für die Pflicht der Betreiber nicht. Die Leitlinien der Kommission sagen, dass sich Betreiber nicht auf die maschinenlesbare Markierung des Anbieters stützen können, weil Menschen sie nicht unmittelbar wahrnehmen; die Offenlegung muss ohne Hilfsmittel erkennbar sein. Die maschinenlesbare Markierung ist die eigene Pflicht des Anbieters nach Artikel 50 Absatz 2.
- Muss ich Inhalte kennzeichnen, die ich vor dem 2. August 2026 veröffentlicht habe?
- Nein. Nach den Fragen und Antworten der Kommission zu Artikel 50 müssen Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, nicht rückwirkend gekennzeichnet werden; die Kommission regt es aber an, wo es möglich ist.
Quellen
- KI-Verordnung, Artikel 50: Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-SystemeEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 2: AnwendungsbereichEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 3: BegriffsbestimmungenEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Amtsblatt der EU, deutsche FassungEUR-Lex / Amtsblatt der Europäischen UnionAm 3. November 2026 aus der Kopie des Amtsblatts beim Amt für Veröffentlichungen der EU gelesen (publications.europa.eu, derselbe Rechtsakt); EUR-Lex lässt automatisierte Abrufe nicht zu.gelesen am
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung (C(2026) 5054, 20. Juli 2026)Europäische KommissionEnglische Originalfassung; die deutsche Fassung dieser Seite ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.gelesen am
- Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung — Fragen und Antworten der KommissionEuropäische KommissionEnglische Originalfassung; die deutsche Fassung dieser Seite ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.gelesen am
- Praxisleitfaden für die Transparenz von KI-generierten InhaltenBundesnetzagenturDeutsche Zusammenfassung des Praxisleitfadens der Kommission (Code of Practice), der selbst nur auf Englisch vorliegt.gelesen am
- Disclosing use of GenAI contentYouTube Helpgelesen am
- Community Guidelines: Integrity and Authenticity — Edited Media and AI-Generated Content (AIGC)TikTokgelesen am
- Labeling AI-Generated Images on Facebook, Instagram and ThreadsMeta Newsroomgelesen am
Zuletzt geprüft am von Volkan Çatak, Gründer, Proofcan.
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