KI-Texte kennzeichnen.
Geprüft am
Kurzantwort
Ein KI-geschriebener Text braucht in der EU nur dann einen sichtbaren Hinweis, wenn jemand, der KI beruflich nutzt, ihn veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, etwa Politik, öffentliche Gesundheit oder Wirtschaft, und kein Mensch ihn unter redaktioneller Verantwortung geprüft hat (Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 2). Interne Dokumente, private Nachrichten und Texte ohne Bezug zu solchen Themen fallen nicht darunter.
Amtliche Quellen: KI-Verordnung, Artikel 50 Absatz 4 · Leitlinien der Kommission zu Artikel 50
Die drei Prüffragen
| Prüffrage | Erfüllt, wenn | Nicht erfüllt, etwa bei |
|---|---|---|
| Veröffentlicht? | Für eine unbestimmte, recht große Zahl voneinander unabhängiger Leser zugänglich, kostenpflichtig oder kostenlos | Privaten Nachrichten, einer kleinen geschlossenen Gruppe, internen Unternehmensnetzen |
| Informiert er die Öffentlichkeit? | Er vermittelt Wissen, Meinungen oder Fakten | Kurzen Texten, die kein Wissen, keine Meinung und keine Fakten vermitteln |
| Angelegenheit von öffentlichem Interesse? | Politik und demokratische Prozesse, Verwaltung, Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Verbrauchersicherheit, wirtschaftliche, finanzielle, politische, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen in der öffentlichen Debatte | Themen ohne diesen Bezug |
Alle drei müssen zutreffen. Dann muss der Betreiber den Text deutlich kennzeichnen, etwa mit einem sichtbaren Hinweis, es sei denn, die folgende Ausnahme greift.
Die Ausnahme: menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung
Kein Hinweis ist nötig, wenn der KI-Text „einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen“ wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Die Leitlinien legen die Latte hoch: Gemeint ist eine bewusste inhaltliche Prüfung durch Menschen mit einschlägigem Wissen, und eine Faktenprüfung ist das Mindeste.
| Text | Hinweis nötig? |
|---|---|
| Ein mit KI bearbeiteter Zeitungsartikel oder eine KI-Zusammenfassung unter der redaktionellen Kontrolle der Chefredaktion | Nein |
| Ein mit KI bearbeiteter wissenschaftlicher Blog eines Forschungszentrums nach interner Begutachtung | Nein |
| KI-generierte Warnungen zur öffentlichen Sicherheit, von einer zuständigen Person des Katastrophenschutzes freigegeben | Nein |
| Ein KI-generierter Nachhaltigkeitsbericht, von Fachleuten wie der Compliance-Abteilung geprüft | Nein |
| Eine KI-Übersetzung eines von Menschen geschriebenen Artikels, die eine Person geprüft hat | Nein |
| Eine Website, die KI-generierte Artikel zur EU-Politik ohne jede bewusste menschliche Prüfung veröffentlicht | Ja |
Wer die redaktionelle Verantwortung trägt, soll leicht zu finden sein: Die Leitlinien erwarten, dass Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person, Funktion oder Firma öffentlich sind, etwa im Impressum einer Website.
Die Seite der Anbieter: Wasserzeichen in Texten
Unabhängig davon müssen Anbieter von Textgeneratoren ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren (Artikel 50 Absatz 2). Freier Text kann keine Metadaten tragen; der Praxisleitfaden lässt dafür nach der Zusammenfassung der Bundesnetzagentur ein nicht wahrnehmbares Wasserzeichen genügen und nimmt sehr kurze Texte aus.
Fragen
- Muss ich einen Blogbeitrag kennzeichnen, den ich mit ChatGPT geschrieben habe?
- Nur wenn er veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu informieren, und niemand seinen Inhalt unter Ihrer redaktionellen Verantwortung geprüft hat. Prüfen Sie Inhalt und Fakten selbst mit Sachkenntnis und veröffentlichen ihn mit Ihren Kontaktdaten unter Ihrer redaktionellen Verantwortung, ist das die Art von Prüfung, die die Ausnahme meint.
- Gilt das auch für KI-Übersetzungen?
- Ja, wenn der übersetzte Text veröffentlicht wird, um über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Leitlinien nennen eine von einer Person geprüfte KI-Übersetzung eines von Menschen geschriebenen Artikels als Beispiel, das keinen Hinweis braucht.
Quellen
- KI-Verordnung, Artikel 50: Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-SystemeEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung (C(2026) 5054, 20. Juli 2026)Europäische KommissionEnglische Originalfassung; die deutsche Fassung dieser Seite ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.gelesen am
- Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung — Fragen und Antworten der KommissionEuropäische KommissionEnglische Originalfassung; die deutsche Fassung dieser Seite ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.gelesen am
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content — endgültiger Text (PDF)Europäische KommissionNur auf Englisch veröffentlicht.gelesen am
- Praxisleitfaden für die Transparenz von KI-generierten InhaltenBundesnetzagenturDeutsche Zusammenfassung des Praxisleitfadens der Kommission (Code of Practice), der selbst nur auf Englisch vorliegt.gelesen am
Zuletzt geprüft am von Volkan Çatak, Gründer, Proofcan.
Keine Rechtsberatung. Diese Seite erklärt amtliche Texte in einfachen Worten und verlinkt jeden davon; prüfen Sie die Quellen oder fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, bevor Sie eine Entscheidung darauf stützen.