Artikel 50: die Transparenzpflichten.

Geprüft am

Kurzantwort

Artikel 50 der KI-Verordnung regelt Transparenz in vier Fällen: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben (Absatz 1), Anbieter generativer KI müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren (Absatz 2), Betreiber müssen über Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung informieren (Absatz 3) und Deepfakes sowie bestimmte KI-Texte offenlegen (Absatz 4). Die Pflichten gelten seit dem 2. August 2026; Verstöße können mit bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Amtliche Quellen: KI-Verordnung, Artikel 50 (konsolidiert) · Artikel 99 Absatz 4

Die Absätze im Überblick

Artikel 50 der KI-Verordnung, Absatz für Absatz
AbsatzWerPflichtAusnahmen
1Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagierenSo gestalten, dass die Menschen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, das ist für eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person offensichtlichGesetzlich zugelassene Systeme der Strafverfolgung mit Schutzvorkehrungen
2Anbieter von KI-Systemen, auch mit allgemeinem Verwendungszweck, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugenAusgaben in einem maschinenlesbaren Format kennzeichnen und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar machen; technisch wirksam, interoperabel, belastbar und zuverlässig, soweit möglichUnterstützende Funktion für die Standardbearbeitung; keine wesentliche Veränderung der Eingabedaten; Strafverfolgung
3Betreiber eines Emotionserkennungssystems oder eines Systems zur biometrischen KategorisierungDie betroffenen Personen über den Betrieb informieren; personenbezogene Daten nach DSGVO verarbeitenGesetzlich zugelassene Systeme der Strafverfolgung
4, Unterabsatz 1Betreiber, deren KI-System Deepfakes erzeugt oder manipuliertOffenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden; bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken ein Hinweis, der den Genuss des Werks nicht beeinträchtigtStrafverfolgung
4, Unterabsatz 2Betreiber, die KI-Text veröffentlichen, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informierenOffenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurdeMenschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle mit redaktioneller Verantwortung; Strafverfolgung
5Alle in den Absätzen 1 bis 4Informationen klar und eindeutig, spätestens bei der ersten Interaktion oder Aussetzung, barrierefrei—
6—Die Absätze 1 bis 4 lassen Kapitel III und andere Transparenzpflichten im Unions- oder nationalen Recht unberührt—
7KommissionFördert Praxisleitfäden auf Unionsebene zur Feststellung, Markierung und Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte und bewertet sie—

Wichtige Begriffe

  • „Deepfake“: ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde (Artikel 3 Nummer 60).
  • „Anbieter“ entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Verkehr; „Betreiber“ verwendet ein KI-System in eigener Verantwortung, außer im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit (Artikel 3 Nummern 3 und 4).
  • Ein Text, den ein Mensch redaktionell geprüft hat und für den eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt, braucht keinen KI-Hinweis nach Absatz 4.

Ab wann und mit welchen Folgen

Geltung und Durchsetzung von Artikel 50
PunktRegel
GeltungSeit 2. August 2026 (Artikel 113); für die Markierung bereits angebotener KI-Generatoren bis 2. Dezember 2026 (Artikel 111 Absatz 4)
BußgeldBis 15 000 000 EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist; für KMU und kleine Midcaps der niedrigere (Artikel 99 Absätze 4, 6 und 6a)
Aufsicht in DeutschlandGrundsätzlich die Bundesnetzagentur (§ 2 KI-MIG); bei KI-Systemen auf Basis eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck desselben Anbieters das KI-Büro der Kommission
HilfenLeitlinien der Kommission (20. Juli 2026); Praxisleitfaden zur Transparenz KI-generierter Inhalte, von der Kommission am 9. Juli 2026 als angemessen bewertet

Was Sie jetzt prüfen

  • Haben Ihre Chatbots und Sprachassistenten einen klaren Hinweis, dass Nutzer mit einer KI sprechen?
  • Markieren Ihre generativen Funktionen jede Ausgabe maschinenlesbar, und gibt es ein Mittel, die Markierung zu erkennen?
  • Sind Deepfakes, die Sie veröffentlichen, sichtbar oder hörbar gekennzeichnet?
  • Laufen KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse über eine redaktionelle Prüfung, oder tragen sie einen Hinweis?
  • Erreicht der Hinweis die Menschen beim ersten Kontakt und ist er barrierefrei?

Fragen

Gilt Artikel 50 auch für kleine Unternehmen?
Ja, eine allgemeine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht. Bei Geldbußen gilt für KMU einschließlich Start-ups aber der jeweils niedrigere Betrag (Artikel 99 Absatz 6).
Wo steht, wie die Markierung technisch aussehen soll?
Nicht im Gesetzestext selbst. Die Leitlinien der Kommission und der Praxisleitfaden zur Transparenz KI-generierter Inhalte beschreiben Techniken wie signierte Metadaten und unsichtbare Wasserzeichen; die Bundesnetzagentur fasst den Praxisleitfaden auf Deutsch zusammen.

Quellen

Zuletzt geprüft am von Volkan Çatak, Gründer, Proofcan.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite erklärt amtliche Texte in einfachen Worten und verlinkt jeden davon; prüfen Sie die Quellen oder fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, bevor Sie eine Entscheidung darauf stützen.