Die EU-Symbole für KI-Inhalte.
Geprüft am
Kurzantwort
Die EU-Symbole sind drei kostenlose, freiwillige Symbole der Kommission zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte: ein Basis-Icon, ein Icon „Fully AI-Generated“ und ein Icon „Partially AI-Modified“. Ihre Verwendung ist freiwillig, die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes und bestimmte Texte nach Artikel 50 Absatz 4 aber nicht, und ein gleichwertiger deutlicher Hinweis erfüllt den Zweck ebenso.
Amtliche Quelle: Kommission: EU Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Welches Symbol wann
| Symbol | Wann | Beispiel |
|---|---|---|
| Basis-Icon | KI war an der Erstellung eines Deepfakes (Bild, Ton, Video) oder eines veröffentlichten Textes beteiligt, oder es werden eine eigene Textangabe oder eine zweite, interaktive Ebene genutzt | Ein Deepfake-Video mit der Angabe „voices generated with“ und dem Basis-Icon |
| „Fully AI-Generated“ | Der ganze Deepfake oder Text wurde von KI erzeugt, ohne von Menschen geschaffene Teile oder redaktionelle Kontrolle außer dem Prompt | Vollständig KI-generierte Deepfake-Videos von Politikern oder erfundenen Ereignissen; vollständig KI-komponierte Musik oder Kunst; KI-Nachrichtenzusammenfassungen |
| „Partially AI-Modified“ | Vorhandene, von Menschen geschaffene Inhalte wurden teilweise mit KI verändert und dadurch zum Deepfake oder zu einem Text über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse | In einem echten Foto ein Gesicht gegen das eines Politikers getauscht; Fotos einer leeren Wohnung, mit KI möbliert |
Jedes Symbol gibt es in vier Varianten, schwarz, weiß und schwarz oder weiß mit 50 % Transparenz, als SVG und PNG zum Herunterladen auf der Seite der Kommission. Der Praxisleitfaden nennt für visuelle Inhalte ein Icon mit dem Kürzel „AI“ in Großbuchstaben, auf Englisch oder gegebenenfalls in der Landessprache.
Wo das Symbol stehen soll
- Deutlich wahrnehmbar, spätestens wenn jemand den Deepfake oder Text zum ersten Mal sieht oder hört.
- Dort, wo nichts es verdeckt; der Praxisleitfaden nennt die obere rechte Ecke eines Bildes oder Videos als Beispiel.
- Im Inhalt selbst eingebettet (außer bei kreativen Werken), sofern es keine gleichwertige Alternative wie eine Einblendung der Oberfläche gibt; es soll beim Teilen oder Herunterladen sichtbar bleiben.
- In Videos zu Beginn und, wo möglich, in Abständen und nach Pausen; wo nichts gezeigt werden kann, ersetzt es ein hörbarer Hinweis.
- Bei offensichtlich künstlerischen oder fiktionalen Werken so platziert, dass es das Werk nicht stört, etwa im Abspann oder in der Beschreibung.
Barrierefreiheit
- Gut sichtbare Größe; Proportionen beim Skalieren erhalten.
- Hinweistext in einfacher Sprache, ohne Fachjargon und ohne Abkürzungen außer „AI“.
- Alternativtext oder ARIA-Label, das sagt, dass der Inhalt KI-generiert oder manipuliert ist.
- Wird der Hinweis nur zeitweise gezeigt, lange genug für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
Lizenz und was das Symbol nicht aussagt
Jeder darf die Symbole frei nutzen, ohne die Kommission oder das KI-Büro zu nennen. Unterzeichner des Praxisleitfadens verwenden sie nach dessen Platzierungsregeln; die Kommission weist darauf hin, dass die Nutzung durch Nicht-Unterzeichner nicht als Zeichen gelten soll, dass sie den Leitfaden einhalten. Das Symbol sagt auch nichts darüber, wer den Inhalt erstellt hat.
Fragen
- Muss ich das EU-Symbol verwenden?
- Nein. Nach Angaben der Kommission ist die Verwendung der Symbole freiwillig, die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 aber nicht; ein gleichwertiger deutlicher Hinweis genügt ebenso. Unterzeichner von Abschnitt 2 des Praxisleitfadens verpflichten sich zum Symbol oder einem gleichwertigen Hinweis nach dessen Platzierungsregeln.
- Darf ich das Symbol nutzen, wenn mein Unternehmen den Leitfaden nicht unterzeichnet hat?
- Ja. Die Symbole sind für alle frei und ohne Namensnennung nutzbar; die Kommission merkt nur an, dass die Nutzung durch Nicht-Unterzeichner nicht als Einhaltung des Leitfadens zu verstehen ist.
Quellen
- EU-Symbole zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (EU Icons)Europäische KommissionEnglische Originalfassung; die deutsche Fassung dieser Seite ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.gelesen am
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content — endgültiger Text (PDF)Europäische KommissionNur auf Englisch veröffentlicht.gelesen am
- Praxisleitfaden (Code of Practice) zur Transparenz KI-generierter Inhalte — Seite der KommissionEuropäische KommissionEnglische Originalfassung; die deutsche Fassung dieser Seite ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.gelesen am
- Praxisleitfaden für die Transparenz von KI-generierten InhaltenBundesnetzagenturDeutsche Zusammenfassung des Praxisleitfadens der Kommission (Code of Practice), der selbst nur auf Englisch vorliegt.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 50: Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-SystemeEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
Zuletzt geprüft am von Volkan Çatak, Gründer, Proofcan.
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