Der Verhaltenskodex für KI-Inhalte.
Geprüft am
Kurzantwort
Der Praxisleitfaden zur Transparenz KI-generierter Inhalte (Code of Practice on Transparency of AI-generated Content), oft Verhaltenskodex genannt, wurde am 10. Juni 2026 veröffentlicht und am 9. Juli 2026 von der Kommission als angemessen eingestuft; er hilft Anbietern und Betreibern, die Pflichten nach Artikel 50 Absätze 2, 4 und 5 der KI-Verordnung nachzuweisen. Die Unterzeichnung ist freiwillig, die Transparenzpflichten selbst sind verbindlich.
Amtliche Quellen: Bundesnetzagentur: Praxisleitfaden für die Transparenz von KI-generierten Inhalten · Kommission: Code of Practice
Die KI-Verordnung selbst spricht von „Praxisleitfäden“ (Artikel 50 Absatz 7), die Bundesnetzagentur vom „Praxisleitfaden“; gemeint ist dasselbe Dokument, das bislang nur auf Englisch vorliegt.
Die zwei Abschnitte
| Abschnitt | Für | Wichtigste Verpflichtungen |
|---|---|---|
| 1: Markierung und Erkennung | Anbieter generativer KI-Systeme | Mindestens zwei Schichten maschinenlesbarer Markierung: digital signierte, mit Zeitstempel versehene Metadaten und ein nicht wahrnehmbares Wasserzeichen (außer bei sehr kurzen Texten); bestehende Markierungen nicht entfernen und das Entfernen in den Nutzungsbedingungen verbieten; eine leicht zugängliche Erkennungslösung bereitstellen |
| 2: Kennzeichnung | Betreiber, die Deepfakes oder KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlichen | Das EU-Icon aus Anhang 1 oder ein gleichwertiges Symbol mit dem Kürzel „AI“ verwenden, gut erkennbar beim ersten Kontakt; für reines Audio ein kurzer hörbarer Hinweis zu Beginn; Erleichterungen für künstlerische Werke |
Wer unterzeichnet hat
Die Kommission meldete bis Ende Juli 2026 rund 190 Unterzeichner, etwa die Hälfte davon kleine und junge Unternehmen. Für Abschnitt 1 nannte sie unter anderem Aleph Alpha, Anthropic, Black Forest Labs, Cohere, Google, Meta, Microsoft, Mistral, OpenAI und Synthesia, für Abschnitt 2 unter anderem Bulgari, Fastweb, Getty Images, Iberdrola, Lenovo und Lufthansa. Ihre Liste mit Stand 24. September 2026 zählte 95 Unterzeichner für Abschnitt 1 und 192 für Abschnitt 2 und bleibt für neue offen.
Was die Unterzeichnung bewirkt
- Unterzeichner nutzen die Maßnahmen des Leitfadens, um die Einhaltung der Markierungs- und Kennzeichnungspflichten nachzuweisen; das soll laut Bundesnetzagentur den Verwaltungsaufwand senken und Rechtssicherheit schaffen.
- Wer nicht unterzeichnet, verstößt damit nicht gegen das Gesetz, muss aber nachweisen, dass seine eigenen Maßnahmen angemessen sind; das prüfen die Marktüberwachungsbehörden im Einzelfall.
- Die Einhaltung ist nach der Stellungnahme der Kommission vom 9. Juli 2026 kein abschließender Beweis für die Einhaltung des Gesetzes.
- Nach Artikel 50 Absatz 7 prüft die Kommission, ob die Einhaltung eines Leitfadens angemessen ist; hält sie ihn für unzureichend, kann sie einen Durchführungsrechtsakt mit gemeinsamen Regeln erlassen.
So unterzeichnen Sie
- Prüfen, welcher Abschnitt passt: Abschnitt 1 für Anbieter generativer KI-Systeme, Abschnitt 2 für Betreiber, die unter Artikel 50 Absatz 4 fallen.
- Das Unterzeichnungsformular von der Seite der Kommission laden und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschreiben lassen.
- Es an das auf der Seite der Kommission genannte Postfach des KI-Büros senden; die Unterzeichnung ist auch nach der ersten Frist vom 27. Juli 2026 möglich.
Fragen
- Ist der Verhaltenskodex Pflicht?
- Nein. Die Unterzeichnung ist freiwillig, die Pflichten aus Artikel 50 sind es nicht. Wer nicht unterzeichnet, muss die Einhaltung auf andere angemessene Weise nachweisen.
Quellen
- Praxisleitfaden für die Transparenz von KI-generierten InhaltenBundesnetzagenturDeutsche Zusammenfassung des Praxisleitfadens der Kommission (Code of Practice), der selbst nur auf Englisch vorliegt.gelesen am
- Praxisleitfaden (Code of Practice) zur Transparenz KI-generierter Inhalte — Seite der KommissionEuropäische KommissionEnglische Originalfassung; die deutsche Fassung dieser Seite ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.gelesen am
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content — endgültiger Text (PDF)Europäische KommissionNur auf Englisch veröffentlicht.gelesen am
- Stellungnahme der Kommission zur Bewertung des Praxisleitfadens (9. Juli 2026)Europäische KommissionEnglische Originalfassung; die deutsche Fassung dieser Seite ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.gelesen am
- Mitteilung der Kommission zu den Unterzeichnern des PraxisleitfadensEuropäische KommissionEnglische Originalfassung; die deutsche Fassung dieser Seite ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 50: Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-SystemeEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Amtsblatt der EU, deutsche FassungEUR-Lex / Amtsblatt der Europäischen UnionAm 3. November 2026 aus der Kopie des Amtsblatts beim Amt für Veröffentlichungen der EU gelesen (publications.europa.eu, derselbe Rechtsakt); EUR-Lex lässt automatisierte Abrufe nicht zu.gelesen am
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