Der Verhaltenskodex für KI-Inhalte.

Geprüft am

Kurzantwort

Der Praxisleitfaden zur Transparenz KI-generierter Inhalte (Code of Practice on Transparency of AI-generated Content), oft Verhaltenskodex genannt, wurde am 10. Juni 2026 veröffentlicht und am 9. Juli 2026 von der Kommission als angemessen eingestuft; er hilft Anbietern und Betreibern, die Pflichten nach Artikel 50 Absätze 2, 4 und 5 der KI-Verordnung nachzuweisen. Die Unterzeichnung ist freiwillig, die Transparenzpflichten selbst sind verbindlich.

Amtliche Quellen: Bundesnetzagentur: Praxisleitfaden für die Transparenz von KI-generierten Inhalten · Kommission: Code of Practice

Die KI-Verordnung selbst spricht von „Praxisleitfäden“ (Artikel 50 Absatz 7), die Bundesnetzagentur vom „Praxisleitfaden“; gemeint ist dasselbe Dokument, das bislang nur auf Englisch vorliegt.

Die zwei Abschnitte

Aufbau und wichtigste Verpflichtungen des Praxisleitfadens, nach der Zusammenfassung der Bundesnetzagentur
AbschnittFürWichtigste Verpflichtungen
1: Markierung und ErkennungAnbieter generativer KI-SystemeMindestens zwei Schichten maschinenlesbarer Markierung: digital signierte, mit Zeitstempel versehene Metadaten und ein nicht wahrnehmbares Wasserzeichen (außer bei sehr kurzen Texten); bestehende Markierungen nicht entfernen und das Entfernen in den Nutzungsbedingungen verbieten; eine leicht zugängliche Erkennungslösung bereitstellen
2: KennzeichnungBetreiber, die Deepfakes oder KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlichenDas EU-Icon aus Anhang 1 oder ein gleichwertiges Symbol mit dem Kürzel „AI“ verwenden, gut erkennbar beim ersten Kontakt; für reines Audio ein kurzer hörbarer Hinweis zu Beginn; Erleichterungen für künstlerische Werke

Wer unterzeichnet hat

Die Kommission meldete bis Ende Juli 2026 rund 190 Unterzeichner, etwa die Hälfte davon kleine und junge Unternehmen. Für Abschnitt 1 nannte sie unter anderem Aleph Alpha, Anthropic, Black Forest Labs, Cohere, Google, Meta, Microsoft, Mistral, OpenAI und Synthesia, für Abschnitt 2 unter anderem Bulgari, Fastweb, Getty Images, Iberdrola, Lenovo und Lufthansa. Ihre Liste mit Stand 24. September 2026 zählte 95 Unterzeichner für Abschnitt 1 und 192 für Abschnitt 2 und bleibt für neue offen.

Was die Unterzeichnung bewirkt

  • Unterzeichner nutzen die Maßnahmen des Leitfadens, um die Einhaltung der Markierungs- und Kennzeichnungspflichten nachzuweisen; das soll laut Bundesnetzagentur den Verwaltungsaufwand senken und Rechtssicherheit schaffen.
  • Wer nicht unterzeichnet, verstößt damit nicht gegen das Gesetz, muss aber nachweisen, dass seine eigenen Maßnahmen angemessen sind; das prüfen die Marktüberwachungsbehörden im Einzelfall.
  • Die Einhaltung ist nach der Stellungnahme der Kommission vom 9. Juli 2026 kein abschließender Beweis für die Einhaltung des Gesetzes.
  • Nach Artikel 50 Absatz 7 prüft die Kommission, ob die Einhaltung eines Leitfadens angemessen ist; hält sie ihn für unzureichend, kann sie einen Durchführungsrechtsakt mit gemeinsamen Regeln erlassen.

So unterzeichnen Sie

  1. Prüfen, welcher Abschnitt passt: Abschnitt 1 für Anbieter generativer KI-Systeme, Abschnitt 2 für Betreiber, die unter Artikel 50 Absatz 4 fallen.
  2. Das Unterzeichnungsformular von der Seite der Kommission laden und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschreiben lassen.
  3. Es an das auf der Seite der Kommission genannte Postfach des KI-Büros senden; die Unterzeichnung ist auch nach der ersten Frist vom 27. Juli 2026 möglich.

Fragen

Ist der Verhaltenskodex Pflicht?
Nein. Die Unterzeichnung ist freiwillig, die Pflichten aus Artikel 50 sind es nicht. Wer nicht unterzeichnet, muss die Einhaltung auf andere angemessene Weise nachweisen.

Quellen

Zuletzt geprüft am von Volkan Çatak, Gründer, Proofcan.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite erklärt amtliche Texte in einfachen Worten und verlinkt jeden davon; prüfen Sie die Quellen oder fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, bevor Sie eine Entscheidung darauf stützen.