Artikel 5: verbotene Praktiken.
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Kurzantwort
Artikel 5 der KI-Verordnung verbietet seit dem 2. Februar 2025 acht KI-Praktiken, darunter manipulative Techniken, Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen und biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung zur Strafverfolgung mit engen Ausnahmen. Ab dem 2. Dezember 2026 kommen zwei Verbote hinzu, für KI-Systeme, die intime Darstellungen einer bestimmbaren Person ohne Einwilligung oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen; Verstöße kosten bis zu 35 000 000 EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Amtliche Quellen: KI-Verordnung, Artikel 5 (konsolidiert) · Artikel 99 Absatz 3
Was verboten ist
| Buchstabe | Verboten ist ein KI-System, das … | Seit |
|---|---|---|
| a | unterschwellige, absichtlich manipulative oder täuschende Techniken einsetzt, um das Verhalten von Menschen wesentlich zu verändern, sodass ihnen erheblicher Schaden entsteht oder entstehen kann | 2. Februar 2025 |
| b | Schwächen aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialer oder wirtschaftlicher Lage ausnutzt, um das Verhalten wesentlich zu verändern, mit erheblichem Schaden | 2. Februar 2025 |
| ba | realistische Bilder, Videos oder Töne erzeugt oder manipuliert, die intime Körperteile oder sexuelle Handlungen einer bestimmbaren Person zeigen, ohne deren freie Einwilligung | 2. Dezember 2026 |
| bb | Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Sinne der Richtlinie 2011/93/EU erzeugt oder manipuliert | 2. Dezember 2026 |
| c | Menschen über einen Zeitraum nach ihrem sozialen Verhalten oder ihren Eigenschaften bewertet (Social Scoring), mit ungerechtfertigter Benachteiligung | 2. Februar 2025 |
| d | das Risiko einer Straftat allein aufgrund von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen vorhersagt | 2. Februar 2025 |
| e | Datenbanken zur Gesichtserkennung durch ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Überwachungsaufnahmen erstellt oder erweitert | 2. Februar 2025 |
| f | Emotionen am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen ableitet, außer aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen | 2. Februar 2025 |
| g | Menschen anhand biometrischer Daten nach Rasse, politischer Einstellung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion, Sexualleben oder sexueller Orientierung kategorisiert | 2. Februar 2025 |
| h | biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen zur Strafverfolgung einsetzt, außer in eng begrenzten Fällen | 2. Februar 2025 |
Die Tabelle fasst die Verbote zusammen; maßgeblich ist der vollständige Wortlaut in Artikel 5, der für jedes Verbot weitere Bedingungen enthält. Die Kommission hat Leitlinien zu den verbotenen Praktiken veröffentlicht.
Die neuen Verbote ab 2. Dezember 2026
- Eingefügt durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 als Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben ba und bb, mit Geltung ab dem 2. Dezember 2026 (Artikel 113 Buchstabe a).
- Das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines solchen Systems ist nach Absatz 1a nur unter bestimmten Bedingungen verboten; die Verwendung ist verboten, wenn der Betreiber das System zum Zweck der Erzeugung oder Manipulation solchen Materials verwendet.
- Die Verbote betreffen KI-Systeme; daneben gilt das Strafrecht der Mitgliedstaaten.
Prüfliste
- Jede KI-Anwendung im Unternehmen mit den Buchstaben a bis h und ab dem 2. Dezember 2026 ba und bb abgleichen.
- Besondere Vorsicht bei Emotionserkennung im Personalbereich und in Schulungen: Am Arbeitsplatz ist sie verboten, außer aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen.
- Bei generativen Bild- und Videowerkzeugen prüfen, ob Schutzmaßnahmen gegen intime Darstellungen realer Personen ohne Einwilligung bestehen.
- Das Ergebnis der Prüfung datiert festhalten.
Fragen
- Welche Strafe droht bei verbotenen KI-Praktiken?
- Die höchste Stufe der KI-Verordnung: bis 35 000 000 EUR oder, bei Unternehmen, bis 7 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Artikel 99 Absatz 3). Für KMU einschließlich Start-ups gilt der niedrigere Betrag.
Quellen
- KI-Verordnung, Artikel 5: Verbotene Praktiken im KI-BereichEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 99: SanktionenEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 113: Inkrafttreten und GeltungsbeginnEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Amtsblatt der EU, deutsche FassungEUR-Lex / Amtsblatt der Europäischen UnionAm 3. November 2026 aus der Kopie des Amtsblatts beim Amt für Veröffentlichungen der EU gelesen (publications.europa.eu, derselbe Rechtsakt); EUR-Lex lässt automatisierte Abrufe nicht zu.gelesen am
- Leitlinien der Kommission zu verbotenen Praktiken im Bereich der KIEuropäische KommissionEnglische Originalfassung; die deutsche Fassung dieser Seite ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.gelesen am
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