Der Digital-Omnibus zur KI.
Geprüft am
Kurzantwort
Die Verordnung (EU) 2026/1744, die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, hat die KI-Verordnung mit Wirkung vom 27. Juli 2026 geändert: Sie verschiebt die Hochrisiko-Regeln auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I), gibt Anbietern bereits angebotener KI-Generatoren bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die Markierung und fügt zwei Verbote hinzu. Außerdem fasst sie die Pflicht zur KI-Kompetenz neu und führt Erleichterungen für kleine Midcap-Unternehmen ein.
Amtliche Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744, Amtsblatt
Vorher und nachher
| Thema | Vorher | Nachher | Vorschrift |
|---|---|---|---|
| Hochrisiko-KI nach Anhang III | 2. August 2026 | 2. Dezember 2027 | Artikel 113 Buchstabe c Ziffer i |
| Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I | 2. August 2027 | 2. August 2028 | Artikel 113 Buchstabe c Ziffer ii |
| Markierung von KI-Ausgaben bei bereits angebotenen Systemen | Keine Übergangsfrist: 2. August 2026 | Bis 2. Dezember 2026 | Artikel 111 Absatz 4, neu |
| Verbote | Acht Praktiken in Artikel 5 Absatz 1 | Dazu Buchstabe ba (intime Darstellungen ohne Einwilligung) und bb (Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs), ab 2. Dezember 2026 | Artikel 5 Absätze 1, 1a, 1b |
| KI-Kompetenz | „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz vorhanden ist | „die Entwicklung der KI-Kompetenz … zu unterstützen“, ohne ein bestimmtes Niveau zu garantieren; die Kommission veröffentlicht praktische Beispiele | Artikel 4 |
| Kleine Midcap-Unternehmen | Nicht geregelt | Neue Kategorie mit niedrigeren Bußgeldobergrenzen in den Stufen nach Artikel 99 Absätze 4 und 5 | Artikel 99 Absatz 6a |
| Praxisleitfäden zur Kennzeichnung | Genehmigung des Leitfadens durch Durchführungsrechtsakt möglich | Die Kommission prüft, ob die Einhaltung angemessen ist; Durchführungsrechtsakt nur bei unzureichendem Leitfaden | Artikel 50 Absatz 7 |
| Nationale KI-Reallabore | Einsatzbereit bis 2. August 2026 | Einsatzbereit bis 2. August 2027 | Artikel 57 Absatz 1 |
| Sicherheitsbauteile | — | Klarstellung: Systeme nur für nicht sicherheitsrelevante Aspekte wie Nutzerunterstützung oder Qualitätskontrolle sind keine Sicherheitsbauteile | Artikel 6 Absätze 1a und 1b |
Daten der Omnibus-Verordnung selbst
- Erlassen am 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026.
- In Kraft getreten am 27. Juli 2026 und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat anwendbar.
- Die Artikel 102 bis 110 der KI-Verordnung, die andere EU-Rechtsakte ändern, gelten ab dem 27. Juli 2026 (Artikel 113 Buchstabe d).
- Zur Übergangsfrist für die Markierung schreibt der Gesetzgeber, Anbieter sollten ihre Verfahren anpassen können, „ohne dabei den Markt zu stören“ (Erwägungsgrund 38).
Was sich nicht geändert hat
- Der allgemeine Geltungsbeginn am 2. August 2026, auch für Artikel 50 bei Betreibern und neuen Systemen.
- Die vier Risikostufen und die Bereiche des Anhangs III.
- Die Termine für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (2. August 2025; für ältere Modelle 2. August 2027).
- Die Bußgeldstufen in Artikel 99, abgesehen von der neuen Regel für kleine Midcaps.
Fragen
- Hat der Digital-Omnibus die Kennzeichnungspflicht verschoben?
- Nur teilweise. Die Pflichten nach Artikel 50 gelten weiter seit dem 2. August 2026; neu ist allein die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 für Anbieter, deren KI-Generator schon vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurde (Artikel 111 Absatz 4).
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Amtsblatt der EU, deutsche FassungEUR-Lex / Amtsblatt der Europäischen UnionAm 3. November 2026 aus der Kopie des Amtsblatts beim Amt für Veröffentlichungen der EU gelesen (publications.europa.eu, derselbe Rechtsakt); EUR-Lex lässt automatisierte Abrufe nicht zu.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 113: Inkrafttreten und GeltungsbeginnEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 111: Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem VerwendungszweckEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 4: KI-KompetenzEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 5: Verbotene Praktiken im KI-BereichEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 6: Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-SystemeEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 99: SanktionenEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 57: KI-ReallaboreEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Amtsblatt der EU, deutsche FassungEUR-Lex / Amtsblatt der Europäischen UnionAm 3. November 2026 aus der Kopie des Amtsblatts beim Amt für Veröffentlichungen der EU gelesen (publications.europa.eu, derselbe Rechtsakt); EUR-Lex lässt automatisierte Abrufe nicht zu.gelesen am
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