Die KI-Verordnung und die Schweiz.
Geprüft am
Kurzantwort
In der Schweiz gibt es bisher keine übergreifende Gesetzgebung spezifisch zu KI: Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 beschlossen, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Schweizer Recht möglichst sektorbezogen anzupassen, und die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz ist für den Frühling 2027 vorgesehen. Die EU-KI-Verordnung gilt dennoch für Schweizer Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen, und für Schweizer Anbieter und Betreiber, deren KI-Ausgaben in der EU verwendet werden (Artikel 2 Absatz 1).
Amtliche Quellen: BAKOM: Künstliche Intelligenz, Regulierung in der Schweiz · KI-Verordnung, Artikel 2
Wann die KI-Verordnung ein Schweizer Unternehmen erfasst
| Fall | KI-Verordnung | Grundlage |
|---|---|---|
| Sie bringen ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck in der EU in Verkehr, entgeltlich oder unentgeltlich | Gilt für Sie als Anbieter | Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a |
| Ihr KI-System läuft in der Schweiz, seine Ausgabe wird aber in der EU verwendet | Gilt für Sie als Anbieter oder Betreiber | Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c |
| Sie führen KI-Systeme in die EU ein oder vertreiben sie dort | Gilt für Einführer und Händler | Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d |
| Sie bieten aus der Schweiz ein Hochrisiko-KI-System an | Vor der Bereitstellung schriftlich einen Bevollmächtigten in der EU bestellen | Artikel 22 |
| Sie bieten aus der Schweiz ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck an | Vor dem Inverkehrbringen einen Bevollmächtigten in der EU bestellen | Artikel 54 |
| Sie nutzen KI nur in der Schweiz, und nichts davon wird in der EU verwendet | Nicht nach Artikel 2 Absatz 1 erfasst; es gilt Schweizer Recht | Artikel 2 Absatz 1 |
Was die Schweiz plant
- 12. Februar 2025: Der Bundesrat entscheidet sich für einen Schweizerischen Regulierungsansatz, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und ins Schweizer Recht zu übernehmen; Gesetzesanpassungen möglichst sektorbezogen, eine allgemeine Regulierung nur in zentralen, grundrechtsrelevanten Bereichen wie dem Datenschutz.
- Das EJPD (BJ) erarbeitet mit dem UVEK (BAKOM) und dem EDA die Vernehmlassungsvorlage für ein Bundesgesetz mit Regeln zu Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht und Risikoabschätzung; die Vernehmlassung ist für den Frühling 2027 vorgesehen.
- Daneben rechtlich nicht verbindliche Massnahmen wie Branchendialoge, Leitlinien, Branchenstandards und Selbstverpflichtungen; am 26. Oktober 2026 hat das BAKOM einen Bericht über sektorielle Massnahmen und eine „Handreichung für einen KI-Kodex“ veröffentlicht.
- 28. Oktober 2026: Der Bundesrat nimmt den Zwischenstand der KI-Regulierung zur Kenntnis.
Checkliste für Schweizer Unternehmen mit Kunden in der EU
- Die KI-Systeme und KI-Modelle erfassen, die Sie Kunden in der EU anbieten, und jene, deren Ausgaben Nutzer in der EU sehen oder verwenden.
- Für jedes die Rolle nach der KI-Verordnung bestimmen: Anbieter, Betreiber, Einführer oder Händler.
- Bei Hochrisiko-KI-Systemen und KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck einen Bevollmächtigten in der EU bestellen.
- Erzeugt Ihr System Bilder, Videos, Audio oder Text, die Ausgaben maschinenlesbar markieren (Artikel 50 Absatz 2); bei Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 in der EU angeboten wurden, bis zum 2. Dezember 2026.
- Veröffentlichen Sie Deepfakes für ein Publikum in der EU, legen Sie sie offen (Artikel 50 Absatz 4).
- Die Vernehmlassung im Frühling 2027 verfolgen, für die Regeln in der Schweiz selbst.
Fragen
- Ist die Schweiz an die KI-Verordnung gebunden?
- Als Staat nicht: Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat und hat nach Angaben des BAKOM bisher keine übergreifende eigene KI-Gesetzgebung. Schweizer Unternehmen sind erfasst, wenn sie KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder ihre KI-Ausgaben in der EU verwendet werden.
Quellen
- Künstliche Intelligenz: Regulierung in der Schweiz (veröffentlicht am 28. Oktober 2026)Bundesamt für Kommunikation BAKOM, Schweizgelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 2: AnwendungsbereichEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 22: Bevollmächtigte der Anbieter von Hochrisiko-KI-SystemenEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 54: Bevollmächtigte der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem VerwendungszweckEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 50: Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-SystemeEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 111: Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem VerwendungszweckEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
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