Die KI-Verordnung und die Schweiz.

Geprüft am

Kurzantwort

In der Schweiz gibt es bisher keine übergreifende Gesetzgebung spezifisch zu KI: Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 beschlossen, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Schweizer Recht möglichst sektorbezogen anzupassen, und die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz ist für den Frühling 2027 vorgesehen. Die EU-KI-Verordnung gilt dennoch für Schweizer Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen, und für Schweizer Anbieter und Betreiber, deren KI-Ausgaben in der EU verwendet werden (Artikel 2 Absatz 1).

Amtliche Quellen: BAKOM: Künstliche Intelligenz, Regulierung in der Schweiz · KI-Verordnung, Artikel 2

Wann die KI-Verordnung ein Schweizer Unternehmen erfasst

Fälle, in denen die EU-KI-Verordnung für ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gilt
FallKI-VerordnungGrundlage
Sie bringen ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck in der EU in Verkehr, entgeltlich oder unentgeltlichGilt für Sie als AnbieterArtikel 2 Absatz 1 Buchstabe a
Ihr KI-System läuft in der Schweiz, seine Ausgabe wird aber in der EU verwendetGilt für Sie als Anbieter oder BetreiberArtikel 2 Absatz 1 Buchstabe c
Sie führen KI-Systeme in die EU ein oder vertreiben sie dortGilt für Einführer und HändlerArtikel 2 Absatz 1 Buchstabe d
Sie bieten aus der Schweiz ein Hochrisiko-KI-System anVor der Bereitstellung schriftlich einen Bevollmächtigten in der EU bestellenArtikel 22
Sie bieten aus der Schweiz ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck anVor dem Inverkehrbringen einen Bevollmächtigten in der EU bestellenArtikel 54
Sie nutzen KI nur in der Schweiz, und nichts davon wird in der EU verwendetNicht nach Artikel 2 Absatz 1 erfasst; es gilt Schweizer RechtArtikel 2 Absatz 1

Was die Schweiz plant

  • 12. Februar 2025: Der Bundesrat entscheidet sich für einen Schweizerischen Regulierungsansatz, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und ins Schweizer Recht zu übernehmen; Gesetzesanpassungen möglichst sektorbezogen, eine allgemeine Regulierung nur in zentralen, grundrechtsrelevanten Bereichen wie dem Datenschutz.
  • Das EJPD (BJ) erarbeitet mit dem UVEK (BAKOM) und dem EDA die Vernehmlassungsvorlage für ein Bundesgesetz mit Regeln zu Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht und Risikoabschätzung; die Vernehmlassung ist für den Frühling 2027 vorgesehen.
  • Daneben rechtlich nicht verbindliche Massnahmen wie Branchendialoge, Leitlinien, Branchenstandards und Selbstverpflichtungen; am 26. Oktober 2026 hat das BAKOM einen Bericht über sektorielle Massnahmen und eine „Handreichung für einen KI-Kodex“ veröffentlicht.
  • 28. Oktober 2026: Der Bundesrat nimmt den Zwischenstand der KI-Regulierung zur Kenntnis.

Checkliste für Schweizer Unternehmen mit Kunden in der EU

  • Die KI-Systeme und KI-Modelle erfassen, die Sie Kunden in der EU anbieten, und jene, deren Ausgaben Nutzer in der EU sehen oder verwenden.
  • Für jedes die Rolle nach der KI-Verordnung bestimmen: Anbieter, Betreiber, Einführer oder Händler.
  • Bei Hochrisiko-KI-Systemen und KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck einen Bevollmächtigten in der EU bestellen.
  • Erzeugt Ihr System Bilder, Videos, Audio oder Text, die Ausgaben maschinenlesbar markieren (Artikel 50 Absatz 2); bei Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 in der EU angeboten wurden, bis zum 2. Dezember 2026.
  • Veröffentlichen Sie Deepfakes für ein Publikum in der EU, legen Sie sie offen (Artikel 50 Absatz 4).
  • Die Vernehmlassung im Frühling 2027 verfolgen, für die Regeln in der Schweiz selbst.

Fragen

Ist die Schweiz an die KI-Verordnung gebunden?
Als Staat nicht: Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat und hat nach Angaben des BAKOM bisher keine übergreifende eigene KI-Gesetzgebung. Schweizer Unternehmen sind erfasst, wenn sie KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder ihre KI-Ausgaben in der EU verwendet werden.

Quellen

Zuletzt geprüft am von Volkan Çatak, Gründer, Proofcan.

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