Die KI-Verordnung in Österreich.
Geprüft am
Kurzantwort
Die KI-Verordnung gilt in Österreich wie in jedem Mitgliedstaat unmittelbar, denn sie ist „in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat“. Die KI-Servicestelle der RTR, eingerichtet nach § 20c KOG und § 194a TKG, ist Ansprechpartnerin und Informationsstelle und unterstützt bei der Umsetzung; in der Liste der Kommission über die Marktüberwachung (Stand 7. September 2026) steht für Österreich kein Eintrag.
Amtliche Quellen: KI-Verordnung (Amtsblatt) · RTR: KI-Servicestelle · Kommission: Liste der Marktüberwachungsbehörden
Wer was macht
| Stelle | Rolle | Gelesen auf |
|---|---|---|
| RTR, KI-Servicestelle | Ansprechpartner und Informationshub für eine breite Öffentlichkeit zum Thema KI; unterstützt bei der Umsetzung des AI Act; Rechtsgrundlage § 20c KOG und § 194a TKG (BGBl. I Nr. 6/2024) | Seite der RTR |
| Nationale Marktüberwachungsbehörde (Artikel 70) | Kein österreichischer Eintrag in der Liste der zentralen Kontaktstellen (Stand 7. September 2026); benannt sein sollten die Behörden bis 2. August 2025 | Liste der Kommission |
| Europäisches Büro für Künstliche Intelligenz | Aufsicht über KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und über KI-Systeme, die derselbe Anbieter darauf aufbaut | Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 |
Auch die Seiten der RTR, die wir gelesen haben (die KI-Servicestelle und ihre Übersicht über Behörden und Einrichtungen), nennen keine nationale Marktüberwachungsbehörde für Österreich.
Was für Unternehmen in Österreich gilt
| Seit | Pflicht |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken (Artikel 5) und KI-Kompetenz (Artikel 4) |
| 2. August 2025 | Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten nach Artikel 50: Chatbot-Hinweis, Markierung erzeugter Inhalte, Offenlegung von Deepfakes und bestimmter KI-Texte |
| 2. Dezember 2026 | Markierung bei KI-Generatoren, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden (Artikel 111 Absatz 4) |
Wo Sie fragen können
- Die KI-Servicestelle der RTR: Übersichten zu den Themen des AI Act, darunter Transparenzpflichten und KI-Kompetenz, Webinare und ein eigener AI-Act-Chatbot.
- Der AI Act Service Desk der Kommission mit der konsolidierten Fassung in deutscher Sprache und Fragen und Antworten.
- Für eine Entscheidung, die von den Regeln abhängt: den Rechtstext selbst und eine Anwältin oder einen Anwalt.
Fragen
- Braucht Österreich ein eigenes Gesetz, damit die KI-Verordnung gilt?
- Nein. Die KI-Verordnung ist eine Verordnung, in allen ihren Teilen verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat anwendbar; ihre Pflichten gelten in Österreich ohne nationales Gesetz. Nationale Regeln braucht es für das, was die Verordnung den Mitgliedstaaten überlässt, etwa die Benennung der Behörden.
Quellen
- KI-Servicestelle der RTRRTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH), Österreichgelesen am
- KI-Servicestelle der RTR: TransparenzpflichtenRTR-GmbH, Österreichgelesen am
- Market surveillance authorities under the AI Act (Liste der zentralen Kontaktstellen, Stand 7. September 2026)Europäische Kommissiongelesen am
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Amtsblatt der EU, deutsche FassungEUR-Lex / Amtsblatt der Europäischen UnionAm 3. November 2026 aus der Kopie des Amtsblatts beim Amt für Veröffentlichungen der EU gelesen (publications.europa.eu, derselbe Rechtsakt); EUR-Lex lässt automatisierte Abrufe nicht zu.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 113: Inkrafttreten und GeltungsbeginnEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- KI-Verordnung, Artikel 70: Benennung von zuständigen nationalen Behörden und zentrale AnlaufstelleEuropäische Kommission, AI Act Service Desk (AI Act Explorer, deutsche Fassung)Konsolidierte Fassung mit Stand 27. Juli 2026 (einschließlich der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744), angezeigt im AI Act Explorer der Kommission.gelesen am
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung (C(2026) 5054, 20. Juli 2026)Europäische KommissionEnglische Originalfassung; die deutsche Fassung dieser Seite ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.gelesen am
Zuletzt geprüft am von Volkan Çatak, Gründer, Proofcan.
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