Die KI-Verordnung in Deutschland.

Geprüft am

Kurzantwort

Deutschland führt die KI-Verordnung mit dem KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026 durch, das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist (BGBl. 2026 I Nr. 223). Danach ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, und zugleich zentrale Anlaufstelle und zentrale Beschwerdestelle (§§ 2, 6 und 8 KI-MIG).

Amtliche Quelle: KI-MIG (gesetze-im-internet.de)

Wer in Deutschland zuständig ist

Zuständigkeiten nach dem KI-MIG
StelleAufgabeVorschrift
BundesnetzagenturZuständige Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung, soweit das KI-MIG nichts anderes bestimmt§ 2 Absatz 1
Bisherige Marktüberwachungsbehörden für Produkte nach Anhang I Abschnitt AAuch Marktüberwachung der KI in diesen Produkten§ 2 Absatz 2
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit von ihr beaufsichtigter Unternehmen stehen§ 2 Absatz 3
KI-Marktüberwachungskammer bei der BundesnetzagenturDrei Mitglieder, Vorsitz durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesnetzagentur§ 4
Koordinierungs- und Kompetenzzentrum bei der BundesnetzagenturUnterstützt die zuständigen Behörden auf Anfrage bei komplexen Entscheidungen§ 5
Zentrale AnlaufstelleDie Bundesnetzagentur, im Sinne von Artikel 70 Absatz 2 der KI-Verordnung§ 6
Zentrale BeschwerdestelleBeschwerden wegen Verstößen gegen die KI-Verordnung können bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden§ 8

Was das KI-MIG außerdem regelt

  • Innovationsförderung: Die Bundesnetzagentur stellt allgemeine Informationen und Anleitungen zur Anwendung der KI-Verordnung bereit, insbesondere für KMU, Start-ups und öffentliche Stellen (§ 12).
  • KI-Reallabor: Die Bundesnetzagentur errichtet und betreibt mindestens ein KI-Reallabor nach den Artikeln 57 und 58 der KI-Verordnung (§ 13).
  • Bußgelder: zusätzliche Ordnungswidrigkeiten vor allem zu Hochrisiko-KI-Systemen mit Geldbußen bis zu fünfzigtausend Euro (§ 15); für die Bußgelder nach Artikel 99 gilt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten entsprechend (§ 16); gegen Behörden und öffentliche Stellen werden keine Geldbußen verhängt (§ 17 Absatz 2).
  • Ein Register über bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme (§ 20).

Hilfen der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur fasst den Praxisleitfaden der Kommission zur Transparenz KI-generierter Inhalte auf Deutsch zusammen. Sie hält fest, dass die Pflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026 gelten, die Anwendung des Leitfadens freiwillig ist und die Transparenzanforderungen selbst gesetzlich verbindlich sind; eine eigene deutsche Kennzeichnungsregel ist das nicht.

Die Liste der Kommission (Stand 7. September 2026) führt die Bundesnetzagentur als zentrale Kontaktstelle noch mit dem Vermerk, dass die nationale Benennung nicht endgültig angenommen sei; das KI-MIG war zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft.

Für Unternehmen in Deutschland

  • Klären, ob für Ihre KI-Anwendung die Bundesnetzagentur oder eine Fachbehörde zuständig ist, etwa die BaFin im Finanzsektor oder die Marktüberwachung für Produkte nach Anhang I.
  • Die Pflichten nach der KI-Verordnung selbst erfüllen: Das KI-MIG regelt Zuständigkeiten und Verfahren, die Pflichten stehen in der Verordnung.
  • Bei Kennzeichnungsfragen die Zusammenfassung der Bundesnetzagentur und den Praxisleitfaden lesen.
  • Beschwerden über Verstöße Dritter können bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

Fragen

Welche Behörde ist in Deutschland für die KI-Verordnung zuständig?
Grundsätzlich die Bundesnetzagentur (§ 2 Absatz 1 KI-MIG). Für KI in Produkten nach Anhang I Abschnitt A bleiben die dafür bestimmten Marktüberwachungsbehörden zuständig, für KI-Systeme im Zusammenhang mit regulierten Finanztätigkeiten die BaFin.

Quellen

Zuletzt geprüft am von Volkan Çatak, Gründer, Proofcan.

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